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Lebenszyklus-Rituale im Êzîdîtum
Das Leben eines Êzîden (auch Yeziden) ist von der Geburt bis zur Heirat in ein dichtes Netz ritueller Übergänge eingebettet, die den Einzelnen Schritt für Schritt in die religiöse Gemeinschaft und ihre Gesellschaftsordnung hineinführen. Anders als in den schriftbasierten Religionen der Umgebung werden diese Übergangsriten nicht aus einem heiligen Buch abgeleitet, sondern mündlich tradiert und über die geweihten Träger der Geistlichkeit, Şêx und Pîr: vollzogen. Die Riten sind regional unterschiedlich ausgeprägt: Was bei den Êzîden des Şingal anders gewichtet ist als bei jenen in der Türkei, in Syrien oder im Kaukasus, ist ein wiederkehrender Befund der Forschung (Kreyenbroek 1995; Omarkhali 2017).
Hinweis zur Terminologie: Dieser Artikel verwendet durchgehend die Selbstbezeichnung Êzîdî/Êzîden. Tawûsî Melek, der Pfauenengel, wird in der êzîdîschen Theologie niemals als „Teufel" verstanden, diese Gleichsetzung stammt aus polemischer Fremdliteratur. Eigennamen und Fachbegriffe stehen in kurmancî-lateinischer Schreibung.
Abgrenzung: Dieser Artikel behandelt die Übergangsriten von der Geburt bis zur Heirat systematisch. Die Riten rund um Tod und Begräbnis werden eigenständig im Artikel Tod, Seele und Wiedergeburt dargestellt und hier nur dort gestreift, wo sie für die Lebensbindungen (etwa den Bruder/die Schwester des Jenseits) unmittelbar relevant sind. Allgemeine Bräuche und Feste finden sich in Traditionen und im Festkalender.
1. Geburt und Namensgebung
Mit der Geburt eines Kindes beginnt der Lebenszyklus, und schon hier wird die Verbindung zum geheiligten Zentrum der Religion, zu Lalîş, hergestellt. Materie aus Lalîş, geweihtes Wasser aus den heiligen Quellen sowie die zu Kügelchen gepresste heilige Erde (berat), spielt in der Frömmigkeit eine durchgehende Rolle und begleitet den Menschen von der Wiege bis ins Grab (Açıkyıldız 2010; Asatrian & Arakelova 2014).
Die Namensgebung erfolgt traditionell früh nach der Geburt. Namen sind häufig der religiösen Überlieferung entnommen, Namen heiliger Gestalten aus der heiligen Genealogie oder Bildungen mit den Elementen dîn („Religion/Glaube") und Lichtbezügen. Wichtig ist: Anders als bei der muslimischen ʿaqîqa, bei der Namensgebung und erste Haarschur am siebten Tag zusammenfallen, ist im Êzîdîtum die Benennung von der ersten Haarschur zeitlich getrennt: das Kind trägt seinen Namen bereits, wenn die bisk-Zeremonie stattfindet (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation"; Omarkhali 2017).
2. Bisk/Bişk: die erste Haarschur
Die erste rituelle Haarschur des Kindes, bisk (auch bişk), gehört zu den frühesten und wichtigsten Übergangsriten. Bei vielen Êzîden, besonders jenen aus der Türkei, aus Armenien und Syrien, gilt sie als der zentrale Initiationsritus schlechthin; in der europäischen Diaspora wird der Begriff oft mit „Taufe" übersetzt (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation").
2.1 Ablauf
Bei der bisk werden dem Kind die ersten zwei oder drei Locken abgeschnitten. Die Schur vollzieht der Şêx der Familie. Nach der älteren Überlieferung sollte dies am vierzigsten Tag nach der Geburt geschehen; in der modernen Praxis findet die Zeremonie meist später statt, wenn das Kind etwa sieben, neun oder elf Monate alt ist (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation"; Omarkhali 2017).
2.2 Die Locken für Şêx und Pîr
Charakteristisch ist die Bestimmung der abgeschnittenen Locken: Traditionell war je eine Locke für den Şêx und eine für den Pîr der Familie bestimmt, die beiden geweihten Standespersonen, an die jede Laienfamilie (Mirîd) erblich gebunden ist (siehe Gesellschaftsordnung). Damit besiegelte die Schur sichtbar die lebenslange religiöse Bindung des Kindes an seine geistlichen Betreuer. In der heutigen Praxis werden die Locken vielfach von der Familie selbst aufbewahrt (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation").
2.3 Einordnung
Die bisk erinnert formal an die muslimische ʿaqîqa, bei der dem Neugeborenen am siebten Tag das Haar geschnitten wird. Die Forschung hält eine Anregung durch den islamischen Ritus für möglich, betont aber die Eigenständigkeit: Der êzîdîsche Ritus liegt zeitlich später, ist von der Namensgebung getrennt und in das eigene Şêx-Pîr-System eingebunden (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation"; Kreyenbroek 1995). In manchen Überlieferungen ist von einem eigens zuständigen Şêxê biskê (dem „Şêx der Haarschur") die Rede, der diesen Ritus vollzieht (Asatrian & Arakelova 2014).
3. Mor kirin: der Tauf- und Weiheritus mit Lalîş-Wasser
Der zweite große Initiationsakt ist mor kirin („das Siegeln/Besiegeln"), ein Tauf- und Weiheritus, der deutliche Ähnlichkeiten mit der christlichen Taufe aufweist und in der Diaspora ebenfalls häufig „Taufe" genannt wird (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation").
3.1 Heiliges Wasser aus Lalîş
Der Ritus soll idealerweise in Lalîş vollzogen werden, weil dafür das geheiligte Wasser der heiligen Quellen verwendet wird, namentlich der Kaniya Spî („Weiße Quelle") und der Zimzim-Quelle. Der Kern des Ritus besteht darin, dass dem Kind dreimal heiliges Quellwasser über den Kopf gegossen wird. Vollzogen wird mor kirin von einer Person aus einer Şêx- oder Pîr-Familie, die in Lalîş diesen Dienst versieht (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation"; Açıkyıldız 2010).
3.2 Zeitpunkt und Praxis in der Ferne
Idealerweise wird mor kirin vollzogen, wenn das Kind etwa neun oder zehn Jahre alt ist. Für Familien, die Lalîş nicht erreichen können, in entlegenen Regionen oder in der Diaspora –, kann der Ritus ersatzweise mit Wasser durchgeführt werden, das aus den Quellen von Lalîş an den Wohnort gebracht wurde (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation").
3.3 Bedeutung
Mor kirin gilt als förmliche Aufnahme und Besiegelung der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft. Seine Bedeutung reicht bis in die Riten am Lebensende hinein: Nach irakisch-êzîdîscher Tradition sollen die Leichname jener, die ohne mor kirin gestorben sind, eigens durch ihren Şêx, Pîr oder den Bruder/die Schwester des Jenseits gewaschen werden, ein Hinweis darauf, wie eng der Weiheritus mit dem rituellen Status des Menschen über den Tod hinaus verknüpft ist (Asatrian & Arakelova 2014; vgl. Tod, Seele und Wiedergeburt).
3.4 Wortbedeutung, Kaniya Spî und der vollziehende Micewir
Der Name mor kirin bedeutet wörtlich „siegeln/stempeln" (von mor „Siegel, Stempel"): Das Kind wird durch den Ritus förmlich als zugehörig „versiegelt". Das verwendete Wasser stammt aus der Kaniya Spî („Weiße Quelle"); ersatzweise gilt auch die nur wenig geringer geheiligte Zimzim-Quelle als zulässig. Der Kaniya Spî kommt in der êzîdîschen Kosmogonie eine herausgehobene Stellung zu: Sie gilt als urtümliche Quelle, aus der die spätere Schöpfung hervorging, weshalb ihr Wasser als besonders rein und für heilige Riten ideal angesehen wird (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation"; Açıkyıldız 2010).
Vollzogen wird der Ritus nicht von einem beliebigen Geistlichen, sondern von einer Person aus einer Şêx- oder Pîr-Familie, die zum betreffenden Zeitpunkt in Lalîş als Micewir (auch mijêwir, „Hüter/Kustos" eines Heiligtums) Dienst tut. Dass auch eine Frau aus diesen geweihten Familien den Ritus vollziehen kann, wird in der Forschung ausdrücklich vermerkt (Encyclopaedia Iranica, „Yazidis ii. Initiation"). Die Taufe markiert dabei nicht nur den Eintritt in die soziale Gemeinschaft, sondern auch die Bindung an die heilige Tradition um Şêx Adî und Siltan Êzî (Sultan Ezid), in deren Zeichen Lalîş als Hauptheiligtum steht.
3.5 Wieder-Taufe (re-mor) der Überlebenden des Genozids von 2014
Eine in jüngster Zeit dokumentierte, religiös bedeutsame Anwendung des Ritus ist die Wieder-Aufnahme von Frauen und Kindern, die während des Völkermords ab 2014 (eine der 74 Fermane, siehe Geschichte) von der Terrororganisation „Islamischer Staat" verschleppt, zwangskonvertiert und versklavt worden waren. Der damalige oberste geistliche Würdenträger Baba Şêx (Baba Sheikh) erließ bereits im September 2014 die Weisung, dass Überlebende der IS-Gefangenschaft Êzîdî bleiben und ohne Schuldzuweisung wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden sollen, ein bemerkenswerter Bruch mit der sonst strengen Regel, dass eine erzwungene Konversion den Verlust der Zugehörigkeit bedeutet (UNHCR; Fisher & Zagros 2017).
Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer werden zu diesem Zweck nach Lalîş eingeladen, wo ihnen am heiligen Tempel Wasser aus der Kaniya Spî über das Haar gegeben wird, das traditionelle Taufgeschehen, hier als Akt der Heilung, Reinigung und symbolischen Wiedergeburt verstanden. Diese „Wieder-Taufe" wurde von der Forschung als Beispiel religiöser Anpassungsfähigkeit und gemeinschaftlicher Resilienz beschrieben (Fisher & Zagros 2017; UNHCR).
4. Initiation in die Standesordnung: die religiösen Bindungen
Die Übergangsriten der Kindheit dienen nicht nur dem Einzelnen, sondern verankern ihn in der dreigliedrigen Kastenordnung der Êzîden, den geweihten Ständen Şêx und Pîr sowie dem großen Stand der Laien (Mirîd). Diese Ständezugehörigkeit ist erblich und unveränderlich; man wird als Êzîde geboren, ein Übertritt von außen ist nach traditioneller Lehre nicht möglich (Kreyenbroek 1995; Spät 2005; siehe Gesellschaftsordnung).
4.1 Bindung an Şêx und Pîr
Jede Laienfamilie ist erblich an eine bestimmte Şêx-Familie und eine bestimmte Pîr-Familie gebunden. Diese begleiten die Familie über alle Lebensstationen hinweg, von der bisk über mor kirin, Eheschließung und Krankheit bis zum Begräbnis, und empfangen dafür religiöse Abgaben. Die Riten der frühen Kindheit machen diese lebenslange Zuordnung erstmals sichtbar und wirksam (Kreyenbroek 1995; siehe Geistlichkeit).
4.2 Hosta/Mirebî: der religiöse Lehrmeister
Über Şêx und Pîr hinaus soll jeder Êzîde einen persönlichen geistlichen Lehrmeister und Paten haben, der in der Überlieferung als Hosta („Meister") bzw. Mirebî/Murebbî („Erzieher, Lehrmeister") bezeichnet wird. Diese Figur übernimmt eine geistlich-erzieherische Begleitung und gehört zu jenen verpflichtenden religiösen Beziehungen, die jeden einzelnen Gläubigen in das Geflecht der Standesordnung einbinden (Kreyenbroek 1995).
4.3 Birê/Xwişka Axretê: Bruder/Schwester des Jenseits
Zu den verpflichtenden religiösen Bindungen zählt schließlich die geistliche Geschwisterschaft mit einem Bruder bzw. einer Schwester des Jenseits: kurmancî Birê Axretê (Bruder) und Xwişka Axretê (Schwester). Diese Person begleitet den Menschen ins Jenseits, tritt für seine Seele ein und übernimmt beim Sterben eine rituelle Rolle (etwa bei der Totenwaschung). Da diese Bindung primär die Riten am Lebensende betrifft, wird sie ausführlich im Artikel Tod, Seele und Wiedergeburt behandelt; hier sei nur festgehalten, dass sie, neben Şêx, Pîr und Hosta/Mirebî, zu den unverzichtbaren geistlichen Beziehungen jedes erwachsenen Êzîden gehört (Kreyenbroek 1995; Spät 2005).
Für den Lebenszyklus vor dem Tod ist dabei zweierlei wichtig: Erstens wird der Bruder bzw. die Schwester des Jenseits einem Êzîden nicht erst im Sterben, sondern bereits ab der Jugendzeit zugeordnet; die Bindung wird üblicherweise vor der Heirat förmlich geschlossen (Yazidi social organization, en.wikipedia; Spät 2005). Zweitens stammt diese Person nach verbreiteter Überlieferung in der Regel aus einer Şêx-Linie und begleitet den Menschen aktiv durch die Übergangsriten des Erwachsenenlebens, insbesondere die Hochzeit (siehe Abschnitt 6). So ist es nach Eszter Spät der Bruder bzw. die Schwester des Jenseits, der bzw. die das geweihte rituelle Untergewand (gerîvan) an der Halsöffnung zu öffnen hat, ein Detail, das zeigt, wie eng diese Patenschaft schon zu Lebzeiten mit Kleidung und Körperriten verflochten ist (Spät, „Ritual Items of Clothing"). Damit ist die Jenseitsgeschwisterschaft keine rein todesbezogene Institution, sondern eine über die gesamte Erwachsenenbiografie wirksame rituelle Patenschaft.
5. Beschneidung (sunet/kerf) und der Kîrîv
Die Beschneidung der Knaben (kurmancî sunet, auch xetne; der Vorgang und die daraus entstehende Bindung werden mit dem Begriff kerf gefasst) ist kein eigenständiges Gebot der êzîdîschen Lehre, sondern eine in der Region verbreitete soziale Institution, die die Êzîden mit ihren Nachbarn teilen. Forschungsgeschichtlich ist sie vor allem deshalb interessant, weil sie eine gruppenübergreifende Allianzbeziehung stiftet (Arakelova 2016, Iran and the Caucasus; Açıkyıldız 2010).
5.1 Der Kîrîv als Beschneidungspate
Zentral ist der Kîrîv (auch kerîf), der Pate, der das Kind während der Beschneidung auf den Knien hält. Aus diesem Akt entsteht eine Form der Blutsbrüderschaft (kurmancî kirîvatî, in der Literatur auch kerâfat): Der Kîrîv und die Familie des Kindes werden einander dauerhaft verbunden, mit gegenseitigen Verpflichtungen und einem geschwisterähnlichen Verhältnis. Diese Bindung wirkt wie eine Verwandtschaft und zieht Heiratsverbote zwischen den beteiligten Familien nach sich, die über Generationen weitergegeben werden (Arakelova 2016; Açıkyıldız 2010).
5.2 Gruppenübergreifende Wahl
Eine Besonderheit: Der Kîrîv wurde traditionell häufig außerhalb der eigenen Gemeinschaft gewählt, Êzîden nahmen vielfach muslimische oder christliche Paten. Auf diese Weise entstanden Schutz- und Allianzbeziehungen zu den Nachbarvölkern, während die eigene Kastenstruktur nicht zusätzlich mit Verpflichtungen belastet wurde. Diese Institution ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen; im Kaukasus (Armenien, Georgien) wurde sie weitgehend aufgegeben (Arakelova 2016).
5.3 Verschränkung mit anderen Bindungen
Dort, wo die kerf-Beziehung aus praktischen Gründen, etwa wegen kleiner Gemeindegröße, nicht aufrechterhalten werden konnte, übernahm in manchen Regionen Transkaukasiens der Bruder des Jenseits Funktionen des Beschneidungspaten und verband sich teilweise mit der Rolle des Şêxê biskê (des Şêx der Haarschur). Die einzelnen rituellen Patenschaften, Haarschur, Beschneidung, Jenseitsgeschwisterschaft, sind also keine starr getrennten Ämter, sondern können sich regional überlagern (Arakelova 2016).
6. Heirat
Die Eheschließung ist der zentrale Übergangsritus des Erwachsenenlebens. Sie ist strenger als jeder andere Lebensbereich durch das Prinzip der Endogamie geregelt, der Heirat innerhalb der eigenen Gruppe (Kreyenbroek 1995; Spät 2005).
6.1 Endogamie-Regeln: Heirat innerhalb der Kaste
Für die êzîdîsche Ehe gelten zwei ineinandergreifende Regeln:
- Heirat nur innerhalb der Gemeinschaft. Eine Ehe mit Nicht-Êzîden ist traditionell verboten; da man nicht zum Êzîdîtum übertreten kann, bedeutet eine solche Verbindung den Verlust der Zugehörigkeit für die Betroffenen.
- Heirat nur innerhalb des eigenen Standes. Auch zwischen den Kasten, Şêx, Pîr und Mirîd: sind Ehen nicht zulässig; jeder Stand heiratet in sich, und innerhalb der geweihten Stände gibt es zusätzlich Unter-Linien mit eigenen Heiratsschranken (Spät 2005; Kreyenbroek 1995; siehe Gesellschaftsordnung).
Diese doppelte Endogamie ist das tragende Prinzip der gesamten êzîdîschen Sozialordnung. Sie sichert den Fortbestand der Kasten und der erblichen Şêx-Pîr-Mirîd-Bindungen, wird in der Diaspora aber zunehmend zur Herausforderung, weil passende Partner aus dem richtigen Stand schwerer zu finden sind (Spät 2005; vgl. junge Diaspora).
6.2 Brautwerbung und Brautgabe
Die Eheanbahnung erfolgt traditionell über die Familien. Der Bräutigam bzw. seine Familie entrichtet eine Brautgabe (in der Literatur als kalam, regional auch naxt bezeichnet) an Vater oder Bruder der Braut, überliefert etwa in der Größenordnung von rund dreißig Schafen oder Ziegen. Um die hohe Brautgabe zu umgehen, kam es mitunter zur Entführung/Flucht des Paares im gegenseitigen Einvernehmen (Encyclopaedia Iranica; Asatrian & Arakelova 2014). Das überlieferte niedrige Heiratsalter, in älteren Quellen für Mädchen und Jungen sehr früh angesetzt, hat sich in den modernen Gemeinschaften deutlich erhöht.
6.3 Hochzeitsbräuche
Die Hochzeit ist ein mehrtägiges Gemeinschaftsfest mit Musik, Tanz (govend) und Festmahl (siehe Traditionen und Küche). Ein wiederkehrendes überliefertes Motiv ist der Brautzug vom Vaterhaus zum Haus des Bräutigams, wobei die Braut unterwegs an Heiligtümern (ziyaret) betet. Beim Eintritt ins neue Haus folgen symbolische Handlungen, und der Eheschluss selbst wird durch einen Şêx vollzogen; ein verbreitetes Sinnbild ist das gemeinsame Brechen eines Stäbchens, das die bis zum Tod ungebrochene Bindung des Paares versinnbildlicht (Asatrian & Arakelova 2014). Solche Bräuche variieren regional stark; viele der älteren Schilderungen beziehen sich auf bestimmte Gegenden und sollten nicht als gesamtêzîdîsche Norm gelesen werden.
6.4 Verbote und Auflösung
Neben der Kasten- und Gemeinschaftsendogamie gelten Verwandtschaftsverbote sowie die aus der kirîvatî-Patenschaft (Abschnitt 5) erwachsenden Heiratsschranken. Die Ehe kann unter bestimmten Bedingungen aufgelöst werden; verlässt ein Mann die Gemeinschaft für längere Zeit, kann seine Ehe annulliert werden, wobei eine erneute Heirat unter Umständen untersagt ist (Asatrian & Arakelova 2014). Die Rolle der Frau in Ehe und Familie wird ausführlicher im Artikel Frauen im Êzîdîtum behandelt.
7. Einordnung
Die Lebenszyklus-Riten der Êzîden bilden zusammen ein zusammenhängendes System, das den Einzelnen lückenlos in die religiöse und soziale Ordnung einbindet:
- Geburt und Namensgebung stellen die erste Verbindung zur Gemeinschaft her.
- Bisk und mor kirin sind die beiden großen Initiationsriten der Kindheit, die Haarschur besiegelt die Bindung an Şêx und Pîr, die Taufe mit Lalîş-Wasser die Zugehörigkeit zur Religion.
- Die Riten verankern den Menschen in den verpflichtenden geistlichen Bindungen: Şêx, Pîr, Hosta/Mirebî und Bruder/Schwester des Jenseits.
- Beschneidung und Kîrîv schaffen, oft gruppenübergreifend, Allianz- und Verwandtschaftsbeziehungen mit eigenen Heiratsverboten.
- Die Heirat unterliegt der strengen doppelten Endogamie (Gemeinschaft und Kaste) und schließt den Übergang ins Erwachsenenleben ab.
Diese Riten sind kein erstarrtes Regelwerk, sondern eine mündlich tradierte, regional vielgestaltige und im Wandel begriffene Praxis, besonders in der Diaspora, wo Lalîş-ferne Verhältnisse, kleine Gemeinden und neue Lebenswelten viele der überlieferten Formen verändern (Omarkhali 2017; Spät 2005).
Quellen
- Philip G. Kreyenbroek: Yezidism, Its Background, Observances and Textual Tradition. Lewiston: Edwin Mellen Press, 1995.
- Philip G. Kreyenbroek & Khalil Jindy Rashow: God and Sheikh Adi are Perfect, Sacred Poems and Religious Narratives from the Yezidi Tradition. Wiesbaden: Harrassowitz, 2005.
- Khanna Omarkhali: The Yezidi Religious Textual Tradition, From Oral to Written. Wiesbaden: Harrassowitz, 2017.
- Eszter Spät: The Yezidis. London: Saqi Books, 2005.
- Birgül Açıkyıldız: The Yezidis, The History of a Community, Culture and Religion. London: I.B. Tauris, 2010.
- „Yazidis ii. Initiation in Yazidism", in: Encyclopaedia Iranica., iranicaonline.org
- Victoria Arakelova: „Yezidi Circumcision and Blood-Brotherhood (Including the Circumcision of the Dead)", in: Iran and the Caucasus 20/3–4 (2016), S. 325–340., brill.com · academia.edu
- Garnik S. Asatrian & Victoria Arakelova: The Religion of the Peacock Angel, The Yezidis and Their Spirit World. Durham: Acumen, 2014.
- Ergänzend (rituelle Einordnung): „First haircut" (Bisk-Abschnitt), en.wikipedia.org/wiki/First_haircut
- Tyler Fisher & Nahro Zagros: „Yezidi Baptism and Rebaptism, Resilience, Reintegration, and Religious Adaptation", in: Resilience, Reintegration, and Religion, Routledge 2017. academia.edu · taylorfrancis.com
- „Yazidi women welcomed back to the faith", UNHCR (zur Wieder-Aufnahme/Wieder-Taufe der Überlebenden ab 2014). unhcr.org
- Eszter Spät: „Ritual Items of Clothing" (zum gerîvan und der Rolle des Bruders/der Schwester des Jenseits). personal.ceu.hu
- „Yazidi social organization", Wikipedia (zu den verpflichtenden geistlichen Bindungen und zur Jenseitsgeschwisterschaft). en.wikipedia.org/wiki/Yazidi_social_organization
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