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Der Genozid des „Islamischen Staates“ an den Êzîden 2014
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Gedenk- und Dokumentationsartikel zum 74. Ferman: dem Völkermord, den der sogenannte „Islamische Staat" (IS) ab dem 3. August 2014 in der Region Şingal an den Êzîden (auch Yeziden oder Jesiden) verübte. Dieser Artikel widmet sich ausschließlich diesem einen Ferman in seiner Tiefe. Den historischen Überblick über alle Verfolgungen geben die Artikel Fermane-Chronik und Êzîdî-Genozide weltweit; die Region selbst behandelt der Artikel Şingal. Methodik: Alle Opferzahlen mit Quelle und Spannbreite. Divergierende Schätzungen werden nebeneinander genannt, niemals eine Einzelzahl ohne Beleg. Die Darstellung ist sachlich und dem Gedenken verpflichtet.
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Märtyrer-Memorial der Êzîden auf dem Şingal-Berg (Juni 2019). Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Genozid erinnern Gedenkstätten in der gesamten Region an die Ermordeten und die noch immer Vermissten. · Foto: Levi Clancy · Lizenz: CC0 · Quelle: Wikimedia Commons
Einleitung
Am Morgen des 3. August 2014 überfielen Kämpfer des sogenannten „Islamischen Staates" die Region Şingal im Nordwesten des Irak, das demographische und kulturelle Herzland der Êzîden weltweit. In den folgenden Tagen und Wochen wurden Tausende Menschen ermordet, Tausende Frauen und Kinder verschleppt und versklavt, und nahezu die gesamte êzîdîsche Bevölkerung der Region in die Flucht getrieben. Die unabhängige UN-Untersuchungskommission stellte zwei Jahre später fest, dass diese Taten den Tatbestand des Völkermords erfüllen, begangen mit der erklärten Absicht, die Êzîden als religiöse Gemeinschaft zu vernichten.
In der eigenen Überlieferung der Êzîden ist dieser Völkermord der 74. Ferman: die jüngste in einer langen Reihe von Vernichtungswellen. Die Zählung 72/73/74 ist mündlich überliefert und teils symbolisch; die heute gebräuchlichste Zählung, bestätigt durch Mîr Tahsîn Saîd Beg (1933–2019) und den Geistlichen Rat, führt Şingal 2014 als 74. Ferman (zur Zähltradition siehe Fermane-Chronik). Anders als die historischen Fermane wurde der Genozid von 2014 nicht von einem Sultanserlass, sondern von einem nichtstaatlichen Terrorregime verübt, und er ist der erste Ferman, der vor internationalen Gerichten als Völkermord verurteilt wurde.
Vorgeschichte und Kontext
Der Aufstieg des IS und der Fall Mossuls
Der sogenannte „Islamische Staat" ging aus dem irakischen Zweig von al-Qaida hervor und erstarkte im Zuge des syrischen Bürgerkriegs ab 2013. Im Juni 2014 eroberte die Organisation in einer überraschend schnellen Offensive Mossul, die zweitgrößte Stadt des Irak (10. Juni 2014), und kurz darauf Tel Afar (16. Juni 2014). Am 29. Juni 2014 rief ihr Anführer Abu Bakr al-Baghdadi ein „Kalifat" aus.
Damit rückte die Front bis unmittelbar an die êzîdîschen Siedlungsgebiete heran. Die Region Şingal liegt in den zwischen der irakischen Zentralregierung in Bagdad und der Autonomen Region Kurdistan (KRG) „umstrittenen Gebieten"; nach dem Rückzug der irakischen Armee aus dem Norden im Juni 2014 hatten Einheiten der kurdischen Peschmerga (KDP) die Kontrolle über Şingal übernommen und der Zivilbevölkerung Schutz zugesagt.
Der Rückzug der Peschmerga am 3. August 2014
In der Nacht zum und am Morgen des 3. August 2014 zogen sich die in Şingal stationierten Peschmerga-Einheiten zurück, bevor der Angriff des IS die Region erreichte, nach übereinstimmenden Berichten weitgehend ohne Kampf und ohne die Zivilbevölkerung vorzuwarnen oder zu evakuieren. Die zurückgelassenen Menschen waren weitgehend unbewaffnet und schutzlos. Die Verantwortung für diesen Rückzug ist bis heute Gegenstand schwerer Vorwürfe und juristischer Aufarbeitung innerhalb der êzîdîschen Gemeinschaft und gegenüber der KDP-Führung (siehe Politische Lage weltweit).
Der Ablauf in Şingal
Überfall und Massenexekutionen
Der Angriff begann am 3. August 2014 in den frühen Morgenstunden und erfasste die Stadt Şingal sowie die umliegenden Dörfer. Wo der IS Êzîden festsetzte, folgte ein wiederkehrendes Muster: Männer und Jungen über etwa zwölf Jahren wurden von den Frauen getrennt; wer sich weigerte, zum Islam überzutreten, wurde erschossen oder enthauptet. Frauen und Mädchen wurden gefangen genommen und als „Kriegsbeute" verschleppt.
Mehrere Orte wurden zu Schauplätzen von Massenexekutionen, darunter das Dorf Hardan bereits am 4. August und das Dorf Solagh, wo ältere Frauen, die als „unverkäuflich" galten, getötet wurden. In den Dörfern um den Berg blieben Hunderte Leichen zurück; die Tatorte wurden später als Massengräber dokumentiert.
Das Massaker von Kocho
Das Dorf Kocho (Koço) südlich des Berges, mit rund 1.200 bis 1.700 Einwohnern eines der größten êzîdîschen Dörfer im Süden Şingals, wurde vom IS am 3. August umstellt und über zwölf Tage hinweg unter ein Ultimatum gestellt: Übertritt zum Islam oder Tod. Anders als in vielen anderen Orten gelang den Bewohnern keine Flucht; das Dorf blieb vollständig eingeschlossen. Am 15. August 2014 trieben die Angreifer die gesamte Dorfbevölkerung in der örtlichen Schule zusammen, trennten die Männer und älteren Jungen von den Frauen und erschossen die Männer in mehreren Gruppen außerhalb des Ortes. Nach der demographischen Dokumentation von Cetorelli und Kolleginnen (UN/SVRC 2017) wurden dabei schätzungsweise rund 600 Männer und Jungen getötet; etwa 1.000 Frauen und Kinder wurden verschleppt und in Versklavung verbracht. Die UN-Untersuchungskommission spricht von bis zu 400 erschossenen Männern, andere Quellen von etwa 600 Ermordeten; aus dem gesamten Dorf überlebte fast keine Familie unversehrt. Kocho wurde zum Sinnbild des Genozids, nicht nur wegen der nahezu vollständigen Auslöschung einer Dorfgemeinschaft an einem einzigen Tag, sondern auch, weil es der Heimatort von Nadia Murad ist, die ihre Mutter und sechs Brüder verlor. Im Jahr 2017 wurden in Kocho die ersten Massengräber des Distrikts exhumiert; das Dorf wird heute als Gedenk- und Bestattungsort der Identifizierten erhalten.
Flucht auf den Berg und Belagerung
Zehntausende Êzîden flohen vor den anrückenden IS-Kämpfern auf den Berg Şingal (Çiyayê Şingalê), der seit Jahrhunderten als Zufluchtsort bei Verfolgungen gilt. Dort waren sie im Hochsommer ohne ausreichend Wasser, Nahrung und Schutz der sengenden Hitze ausgesetzt; zahlreiche Menschen, vor allem Kinder und Alte, starben an Durst und Erschöpfung. Die Belagerung des Berges löste eine internationale Reaktion aus: Ab dem 7. August 2014 flogen die USA und Verbündete erste Luftangriffe gegen IS-Stellungen und warfen Hilfsgüter über dem Berg ab.
Der humanitäre Korridor
Den eingeschlossenen Menschen wurde der Weg vom Berg vor allem durch einen Korridor geöffnet, den Kämpfer kurdischer Verbände aus Syrien, die YPG und mit ihr verbundene Einheiten (PKK-nahe Strukturen), durch das IS-Gebiet hielten. Über diesen Korridor in Richtung Nordostsyrien und von dort zurück in die Autonome Region Kurdistan konnten sich nach unterschiedlichen Schätzungen mehrere Zehntausend bis über hunderttausend Menschen retten. Dieser Einsatz ist im kollektiven Gedächtnis vieler Êzîden tief verankert.
Die Verbrechen
Die UN-Untersuchungskommission und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch dokumentierten ein System aufeinander abgestimmter Verbrechen, das auf die Vernichtung der Êzîden als Gemeinschaft zielte.
Massenmorde
Männer und Jungen über etwa zwölf Jahren sowie ältere Frauen wurden systematisch getötet, durch Erschießen, Enthauptung oder in den überfüllten Sammelstellen. Die Toten wurden in Gruben verscharrt; die so entstandenen Massengräber ziehen sich durch die gesamte Region.
Sexuelle Versklavung: die sabaya
Tausende Frauen und Mädchen wurden zu sabaya erklärt, ein Begriff, mit dem der IS versklavte Frauen bezeichnete, die nach seiner Ideologie als Eigentum gehandelt, „verteilt" und vergewaltigt werden durften. Mädchen ab etwa neun Jahren waren betroffen. Frauen wurden mehrfach weiterverkauft, in Gefangenenlager und Privathaushalte von Kämpfern verschleppt, eingesperrt, gefoltert und systematisch sexuell missbraucht. Die sexuelle Versklavung war kein Exzess Einzelner, sondern fester, ideologisch begründeter und organisierter Bestandteil des Genozids, bis hin zu eigenen Verkaufsregeln und „Sklavenmärkten". Walk Free dokumentiert diese Praxis im Global Slavery Index als eines der gravierendsten Beispiele moderner Sklaverei in einem Konfliktkontext. Zur Lage und zum Widerstand êzîdîscher Frauen siehe den Artikel Frauen im Êzîdîtum.
Kindersoldaten und Zwangskonversion
Jungen wurden ihren Familien entrissen, in Lager verbracht und zu Kindersoldaten („Löwenjunge des Kalifats") indoktriniert, im Umgang mit Waffen ausgebildet und gezwungen, ihre Religion abzulegen. Erwachsene wurden vor die Wahl zwischen Übertritt zum Islam und Tod gestellt. Die erzwungene Konversion, die Trennung von Männern und Frauen und die Verschleppung der Kinder zielten darauf, die Geburt êzîdîscher Kinder zu verhindern und die Weitergabe der Religion zu zerstören, Merkmale, die die UN ausdrücklich als Indizien der Völkermordabsicht wertete.
Opferzahlen
Die Quellenlage zu den Opferzahlen ist uneinheitlich. Maßgeblich ist die epidemiologische Studie von Cetorelli et al. (PLOS Medicine 2017); daneben kursieren höhere Initial- und Gemeinschaftsschätzungen. Beide werden hier nebeneinander genannt.
| Größe | Kanonische Angabe |
|---|---|
| Getötete | ~3.100 (PLOS Medicine 2017, 95 %-Konfidenzintervall 2.100–4.400); andere Quellen, UN-Initialschätzung, Yazda, Matthew Barber, gehen bis ~5.000 |
| Verschleppte / Versklavte | ~6.800 Frauen und Kinder (PLOS 2017, 95 %-KI 4.200–10.800); Gemeinschaftsangaben sprechen teils von „über 7.000" |
| Vertriebene | ~400.000 unmittelbar Vertriebene; der Deutsche Bundestag nennt ~550.000 insgesamt Betroffene der Gemeinschaft |
Die Studie von Cetorelli und Kolleginnen schätzt zudem, dass allein in den ersten Tagen des Angriffs rund 3.100 Êzîden getötet wurden, etwa die Hälfte durch direkte Gewalt (Erschießen, Enthauptung), die andere Hälfte durch die Bedingungen auf der Flucht (Durst, Erschöpfung, fehlende medizinische Versorgung).
Massengräber
Über die gesamte Region verteilt sind mehr als 200 Massengräber dokumentiert, davon rund 80 im Distrikt Sinjar selbst. Die von der UN eingesetzte Ermittlungseinheit UNITAD (Investigative Team to Promote Accountability for Crimes Committed by Da’esh/ISIL) arbeitete gemeinsam mit den irakischen Behörden an der Exhumierung: Bis zum Ende ihres Mandats waren 37 Massengräber exhumiert und die Überreste von 186 Opfern identifiziert und an die Familien für eine würdige Bestattung nach êzîdîschem Ritus zurückgegeben. UNITAD beendete sein Mandat im September 2024; ein großer Teil der Identifizierungen steht noch aus, und mehr als tausend Verschleppte gelten weiterhin als vermisst.
Anerkennung als Völkermord
Die Vereinten Nationen 2016
Am 15. Juni 2016 legte die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien den Bericht „They Came to Destroy": ISIS Crimes Against the Yazidis (Dokument A/HRC/32/CRP.2) vor. Der Bericht stellt fest, dass der IS einen Völkermord an den Êzîden begeht, der zugleich den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erfüllt. Er beruht auf Interviews mit Überlebenden, religiösen Führern, Helfern und Augenzeugen und benennt die Tötungen, die sexuelle Versklavung, die Zwangskonversion und die Verschleppung der Kinder als Mittel der Vernichtung.
Parlamentarische und staatliche Anerkennungen
In den Folgejahren erkannten zahlreiche Parlamente und Staaten den Genozid förmlich an, darunter das Europäische Parlament (bereits Februar 2016), die USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Belgien, die Niederlande, Frankreich und Armenien.
Der Deutsche Bundestag beschloss am 19. Januar 2023 auf Grundlage des fraktionsübergreifenden Antrags Drucksache 20/5228 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU) einstimmig die Anerkennung der IS-Verbrechen an den Êzîden als Völkermord. Diese Anerkennung ist konsistent mit der Darstellung im Artikel Êzîdî-Genozide weltweit.
Juristische Aufarbeitung
Der 74. Ferman ist der erste Ferman, der vor Gerichten als Völkermord verhandelt und verurteilt wurde, überwiegend nach dem Weltrechtsprinzip in europäischen Staaten.
- Taha al-Jumailly: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 30. November 2021: lebenslange Haft. Es war das weltweit erste Urteil, das die IS-Verbrechen an den Êzîden ausdrücklich als Völkermord einstufte. Verurteilt unter anderem wegen des Todes eines fünfjährigen êzîdîschen Mädchens, das er mit seiner Frau versklavt und in der Hitze angekettet hatte.
- Jennifer Wenisch: Oberlandesgericht München, 25. Oktober 2021: zehn Jahre Haft. Die Ehefrau al-Jumaillys war die erste in Deutschland verurteilte IS-Rückkehrerin im Zusammenhang mit den Verbrechen an den Êzîden.
- Lina Ishaq: Bezirksgericht Stockholm, 11. Februar 2025: zwölf Jahre Haft wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, Schwedens erstes Genozid-Urteil in diesem Zusammenhang; das Berufungsgericht Svea hovrätt bestätigte das Urteil am 11. November 2025.
- Sabri Essid: Schwurgericht (Cour d’assises) Paris, Urteil 20. März 2026: lebenslange Haft in absentia wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Frankreichs erstes Genozid-Urteil zu den Êzîden.
Im Irak selbst trat 2021 das Yazidi Survivors Law in Kraft, das Überlebenden Entschädigung und Unterstützung zusichert; die Verbrechen werden im Land bislang jedoch überwiegend als Terrorismus, nicht als Völkermord verfolgt.
Nadia Murad
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Nadia Murad (2018). Die Überlebende aus Kocho wurde zur weltweit bekanntesten Stimme der êzîdîschen Genozid-Opfer. · Lizenz: CC BY 2.0 · Quelle: Wikimedia Commons
Nadia Murad Basee Taha (geboren 1993 in Kocho) wurde am 15. August 2014 verschleppt; ihre Mutter und sechs ihrer Brüder wurden ermordet. Nach Wochen der Gefangenschaft und sexuellen Versklavung gelang ihr die Flucht. Statt zu schweigen, machte sie ihr eigenes Schicksal öffentlich und wurde zur weltweit bekanntesten Stimme der êzîdîschen Überlebenden.
2016 ernannten die Vereinten Nationen sie zur ersten Goodwill-Botschafterin für die Würde der Überlebenden des Menschenhandels (UNODC). 2018 erhielt sie gemeinsam mit dem kongolesischen Arzt Denis Mukwege den Friedensnobelpreis: ausgezeichnet für ihren Einsatz gegen den Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe. Mit ihrer Autobiografie „The Last Girl" (deutsch: Ich bin eure Stimme, 2017) und ihrer Stiftung Nadia’s Initiative setzt sie sich für den Wiederaufbau Şingals und die Aufarbeitung des Genozids ein. Porträts weiterer Persönlichkeiten versammelt der Artikel Bekannte Persönlichkeiten.
Die Lage heute
Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Genozid bleibt seine Wunde offen.
- Vermisste: Mehrere tausend Êzîden gelten weiterhin als vermisst; darunter sind nach Angaben von Hilfsorganisationen noch rund 2.700 Frauen und Kinder, deren Schicksal ungeklärt ist. Einige Frauen und Kinder befinden sich vermutlich bis heute in Lagern wie al-Hawl in Nordostsyrien.
- Massengräber: Die Exhumierung und Identifizierung der Toten ist nach dem Auslaufen des UNITAD-Mandats 2024 nur teilweise abgeschlossen. Jede Bestattung identifizierter Opfer in den Heimatdörfern ist für die Gemeinschaft ein wichtiger, schmerzhafter Akt des Gedenkens.
- Rückkehr: Etwa die Hälfte der vertriebenen Bevölkerung ist nach Şingal zurückgekehrt; Hunderttausende leben weiterhin in Lagern in der Autonomen Region Kurdistan oder in der Diaspora. Der Wiederaufbau stockt, wegen des ungeklärten politischen Status der Region, der Präsenz konkurrierender bewaffneter Gruppen und der zerstörten Infrastruktur (siehe Şingal und Politische Lage weltweit).
- Trauma: Überlebende, insbesondere befreite sabaya und ehemalige Kindersoldaten, tragen schwere Traumata. Die Wiederaufnahme Verschleppter in die Gemeinschaft, auch von Kindern, die in Gefangenschaft geboren wurden, stellt die Êzîden vor tiefe religiöse und menschliche Fragen, denen sich der Geistliche Rat mit besonderen Beschlüssen zur Wiederaufnahme der Überlebenden gestellt hat.
Das Gedenken an den 74. Ferman ist heute ein Kern der êzîdîschen Identität in Şingal wie in der weltweiten Diaspora. Der 3. August wird als Gedenktag begangen. Wer die Geschichte der Êzîden verstehen will, muss diesen Tag verstehen, und die Würde derer, die ihn überlebt haben.
Hinweis zur Sprache: Die Selbstbezeichnung lautet Êzîdî / Êzîden. Die im IS-Kontext und in manchen Quellen verwendeten Fremdbezeichnungen geben nicht das Selbstverständnis der Gemeinschaft wieder. Falschbehauptungen über die êzîdîsche Religion, etwa die Verleumdung, der Engel Tawûsî Melek sei ein „Teufel", gehören zu den ideologischen Vorwänden, mit denen Verfolgung über Jahrhunderte gerechtfertigt wurde; sie werden im Artikel Fälschungen und Verleumdungen widerlegt.
Quellen
- UN Human Rights Council, Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic: „They Came to Destroy": ISIS Crimes Against the Yazidis (A/HRC/32/CRP.2), 15. Juni 2016, OHCHR-Pressemitteilung · Volltext (ReliefWeb)
- Cetorelli, V.; Sasson, I.; Shabila, N.; Burnham, G.: Mortality and kidnapping estimates for the Yazidi population in the area of Mount Sinjar, Iraq, in August 2014: A retrospective household survey, PLOS Medicine 14(5), 2017, DOI 10.1371/journal.pmed.1002297
- Cetorelli, V.; Ashraph, S.: A Demographic Documentation of ISIS’s Attack on the Yazidi Village of Kocho (UN Office of the SRSG on Sexual Violence in Conflict / LSE Middle East Centre, 2019) — Detailerhebung zu Einwohnerzahl, getöteten Männern und verschleppten Frauen und Kindern von Kocho, PDF (un.org)
- Nadia Murad: The Last Girl: My Story of Captivity, and My Fight Against the Islamic State, 2017 (dt. Ich bin eure Stimme), Nadia’s Initiative
- Das Nobelkomitee: The Nobel Peace Prize 2018, Nadia Murad, nobelprize.org · UN News, 5. Oktober 2018
- UNITAD (Investigative Team to Promote Accountability for Crimes Committed by Da’esh/ISIL): Berichte zur Exhumierung der Massengräber in Sinjar, unitad.un.org
- Walk Free: Global Slavery Index, walkfree.org/global-slavery-index
- Yazda: Global Yazidi Organization: Dokumentation der Massengräber und Überlebenden-Unterstützung, yazda.org
- Amnesty International (2014) und Human Rights Watch (2015): Berichte zu Folter und sexueller Versklavung êzîdîscher Frauen in IS-Gefangenschaft, amnesty.org · hrw.org
- Deutscher Bundestag: Antrag Drucksache 20/5228, einstimmiger Beschluss vom 19. Januar 2023, bundestag.de Textarchiv
- Gerichtsurteile: OLG Frankfurt a. M. gegen Taha al-Jumailly (30.11.2021, lebenslang, Völkermord); OLG München gegen Jennifer Wenisch (25.10.2021); Bezirksgericht Stockholm gegen Lina Ishaq (11.02.2025); Cour d’assises Paris gegen Sabri Essid (20.03.2026)
Die strittigen Zahlen dieses Artikels folgen dem redaktionellen Zahlen-Kanon von ezdixan.de (Stand 2026-06-14). Wo Quellen voneinander abweichen, sind Spannbreiten mit Quellenattribution angegeben.
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